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DAS BISTUM BUDWEIS

wurde am 12. Oktober 1785 von Papst Pius VI errichtet.

Das Diözesangebiet wurde aus dem Erzbistum Prag ausgegliedert und gleichzeitig als Suffraganbistum

der böhmischen Kirchenprovinz eingegliedert.

Es war die Zeit von Kaiser Joseph II, die Zeit der Aufklärung, der Klosterauflösungen.

In diese Zeit fällt aber auch die Errichtung vieler Pfarrschulen und mancher Pfarreien, wie es in den

folgenden Beschreibungen der einzelnen Pfarreien dargestellt wird.

Zu den ersten Entwicklungen gibt der Schematismus des Bistums Budweis von 1862, also rund 80 Jahre

nach der Gründung Auskunft. Rund 40 Jahre später (1910) gab es eine Volkszählung, deren Daten

ebenfalls benutzt werden Etwa weitere 40 Jahre später setzt der Schematismus von 1939 mit weiteren

Daten ein. Einteilung und Gliederung des genannten Schematismus werden für die nachfolgenden

Darstellungen zu Grunde gelegt.

Eine Änderung durch politische Zwänge gab es 1918 für die Pfarreien Böhmisch Wielands (České

Velenice), Beinhöfen (Německé), Rottenschachen (Rapšach) und Zuggers (Krabonoš). Bei diesen vier

Pfarreien ist jeweils wörtlich vermerkt:

per conventionem pacis dto. St. Germain en Lave 10. Septembris 1920 Reipublice čechoslov. Addicta et

Episcopo Boh. Budvicensi, qua Administratori Apostolico commissa; per Constitutionem Apostolicam

>Ad ecclesiastici regiminis< de die 2. Septembris 1937 e dioecesi S. Hippolyti dismembrata et dioecesi

Boh. Budvicensi adnexa”.

Das bedeutete: Das jeweilige Pfarreigebiet wurde durch den Friedensvertrag in St Germain vom 10.

September 1920 politisch dem tschechoslowakischem Staat zugeschlagen. Die Diözesangrenzen wurden

vom Vatikan aber nicht geändert, sondern die seelsorgerlichen Aufgaben dem Bischof von Budweis als

apostolischem Betreuer übertragen.

Durch die oben zitierte apostolische Konstitution >Ad ecclesiastici regiminis< vom 2. September 1937

wurden erst jetzt kirchenrechtlich die genannten Pfarreien aus der Diözese St.Pölten ausgegliedert und in

die Diözese Böhmisch Budweis eingegliedert.

Die čsl. Republik hat also nicht nur die Grenzen des ehemaligen Königreichs Böhmen als Staatsgebiet

benutzt, sondern aus der Diözese St.Pölten (Niederösterreich) die vier Pfarreien annektiert. Der Vatikan

hat dies offensichtlich nicht akzeptiert, die Diözesangrenzen von Budweis und St. Plöten beibehalten

und dem Bischof von Budweis nur die seelsorgerliche Betreuung übertragen.

Erst mit der Konstitution >Ad ecclesiastici regiminis< im Jahr 1937 wurden kirchenrechtlich die

Diözesangrenzen geändert und damit die Fakten anerkannt.

Genau ein Jahr später ist dies durch das Münchener Abkommen politisch zurückgenommen, aber

kirchenrechtlich nicht mehr geändert worden.

Die an das Deutsche Reich abgetretenen 4 genannten Pfarreien wurden 1938 / 39 dem Bischof von

St.Pölten zur seelsorgerlichen Betreuung wieder übertragen, aber nicht dem Bistum St.Pölten

eingegliedert. Die übrigen an das Deutsche Reich abgetretenen Gebiete des Bistums Budweis blieben

kirchenrechtlich ebenfalls bei der Diözese Budweis, wurden aber den Bischöfen der angrenzenden

Bistümer Linz, Passau und Regensburg zur seelsorgerlichen Betreuung anvertraut.

Da es Hitler ablehnte, für die Sudetengebiete das tschechoslowakische Konkordat gelten zu lassen und

sich ebenso weigerte, in diesen Gebieten das Deutsche Reichskonkordat anzuwenden, hatten die

Katholiken nicht einmal den geringen Schutz, den das Reichskonkordat wenigstens äußerlich bot.

- In den einzelnen Pfarreien des Anschlussgebietes kann bei der seelsorgerlichen Betreuung die

Konsequenz der Abtretung ersehen werden. So ist im genannten Schematismus z.B. für die gewiss

wichtige Pfarrei Krumau kein Pfarrer, sondern nur ein Kaplan noch zuständig.

Also: Bereits ohne die NS-Verfolgung der Kirche ist die Seelsorge stark beeinträchtigt.

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